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Das Honorar für ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes wird nach §34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt. Man unterscheidet zwischen Normalstufe und Schwierigkeitsstufe (z.B. bei Erbbaurechten, bei Umlegungen und Enteignungen, bei steuerlichen Bewertungen, bei unterschiedlichen Nutzungsarten auf einem Grundstück).
Beispiel 1
Für ein Einfamilienhaus mit einem ermittelten Verkehrswert von ca. 250.000 Euro wird ein Honorar zwischen 977,-- und 1.193,-- Euro zzgl. Mehrwertsteuer berechnet; Normalstufe.
Beispiel 2
Für ein Wohn- und Geschäftshaus in Erbbaurecht mit einem ermittelten Verkehrswert von ca. 750.000 Euro wird ein Honorar zwischen 1.847,-- und 2.610,-- Euro zzgl. Mehrwertsteuer berechnet; Schwierigkeitsstufe (wegen vorhandenem Erbbaurecht).
Hinweis
Bei größeren Objekten ab 5 Mio. Euro (Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeobjekten, Spezialimmobilien) erstellen wir Ihnen gerne nach erfolgter Ortsbesichtigung ein schriftliches Angebot. Für ausführliche Expertisen mit detaillierter Baubeschreibung, Plan- und Fotoanlagen gelten die Preise der HOAI-Tabelle:
Anlage
Gesetzliche Honorartafel zu § 34 Abs. HOAI (Wertermittlung)