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Unser HONORAR für MARKTWERTGUTACHTEN

Honorar

Wir sind seit über 20 Jahren tätig als und legen Wert auf Transparenz. Daher haben Sie hier eine Richtlinie für unsere Leistungen. Jede Immobilie ist anders in der Art (Wohn- oder Gewerbeimmobilie), im Umfang der Bewertung und im Anlass der Bewertung (Betriebsentnahme, Erbe, Kauf, Scheidung, Vermögensübersicht, steuerlicher Anlass, Zwangsversteigerung etc.)

+++Das Honorar für ein Marktwertgutachten bzw. Vollgutachten gemäß § 194 BauGB ist umso günstiger, je höher der Marktwert ist. Bei einem Marktwert von 2,4 Mio. sind es nur 0,3 % des Marktwerts als Honorar!+++

Tipp:
Egal, ob sie ein Marktwertgutachten wegen Betriebsentnahme, Erbe, Scheidung etc. benötigen - Hier Ihr MEHRWERT auf einen Blick:

Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen, haben wir die folgenden Preisbeispiele (zzgl. MwSt.) zusammengestellt:

Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten: ab 1.750,- Euro
(Anlass der Bewertung oftmals Erbe, Scheidung, Verkauf, steuerlicher Anlass wie Betriebsentnahme, Vermögensübersicht etc.)



Beispiel: Eine Eigentumswohnung wird bewertet. Es liegen keine Besonderheiten wie Nießbrauch oder Erbbaurecht vor. Der unbelastete, vorläufige Marktwert der Immobilie beträgt 395.000 Euro. Das Grundhonorar (gemäß der Honorartafel) beträgt somit 2.200 Euro zzgl. gesetzliche MwSt..

Kurzgutachten in schriftlicher Form: 995,-- Euro
(bieten wir idealerweise für Käufer einer Immobilie für eine Vermögensübersicht an, sofern kein komplettes Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten erforderlich ist).

Restnutzungsdauergutachten in schriftlicher Form: ab 995,-- Euro (Steuern sparen - durch die Verkürzung der Nutzungsdauer Ihrer Immobilie)
Als Immobilienbesitzer können Sie durch eine verkürzte Abschreibungsdauer finanziell profitieren. Üblicherweise ermöglicht die Gesetzgebung eine Abschreibung über 50 Jahre, was jährlich einer Rate von zwei Prozent gleichkommt. Mit einem Gutachten, das eine kürzere Nutzungsdauer Ihrer Immobilie bestätigt - auch als "Nachweis der verkürzten Nutzungsdauer" bekannt -, können Sie die Abschreibung optimieren und so Ihre Steuervorteile ausbauen.

Die Kosten für ein Marktwertgutachten hängen unter anderem vom Verkehrswert des Objektes sowie von Besonderheiten (z.B. Erbbaurechte, Nießbrauchrechte) ab. Unser Honorar orientiert sich auch an der Honorar-Richtlinie auf die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert (gem. § 194 BauGB) von Immobilien durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Hier können Sie unsere aktuelle Honorar-Richtlinie Grundwert runterladen:

Wichtiger Hinweis:
Bei der Bewertung von mehreren Immobilien oder ab einem Marktwert von > 2,5 Mio. Euro erstellen wir Ihnen gerne nach Zusendung der Eckdaten (Lage, Grundstücksgröße, Nutz-/Wohnfäche, Alter etc.) ein schriftliches Pauschalangebot, wo alle Kosten enthalten sind.

Die häufigsten Fragen unserer Kunden und unsere Antworten können Sie hier in dieser Checkliste sehen.
Fragen + Antworten

Falls Sie noch Fragen haben, so rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0761 -58 99 815. Wir freuen uns auf Ihren Rückruf! Oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Sachverständiger Wolfgang Grothusmann
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Grothusmann

Inhaber
Dipl.-Volkswirt/ Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Von der FH Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung, Mieten und Pachten





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79100 Freiburg-Wiehre,
Lorettostraße 32

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