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+++SONDERAKTION BIS 20.12.25 | 15 % RABATT AUF DAS HONORAR BEI BEAUFTRAGUNG EINES MARKTWERTGUTACHTENS | RUFEN SIE UNS AN UNTER 0761 - 58 99 815 +++
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Unser HONORAR für MARKTWERTGUTACHTEN (Gültig ab 01.12.2025)

Honorar

Wir sind als unabhängige Immobiliengutachter seit über 24 Jahren tätig und legen Wert auf Transparenz. Daher haben Sie hier eine Richtlinie für unsere Leistungen. Jede Immobilie ist anders in der Art (Wohn- oder Gewerbeimmobilie), im Umfang der Bewertung und im Anlass der Bewertung (Betriebsentnahme, Erbe, Kauf, Scheidung, Vermögensübersicht, steuerlicher Anlass, Zwangsversteigerung etc.)

Tipp:
Egal, ob sie ein Marktwertgutachten wegen Betriebsentnahme, Erbe, Scheidung etc. benötigen. Sie sparen oftmals viel Geld, Zeit und erhalten von uns viele TIPPS!
Informieren Sie sich hier über Ihren MEHRWERT!

Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen, haben wir die folgenden Preisbeispiele (zzgl. MwSt.) zusammengestellt:

Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten: ab 1.750,-- Euro
(Anlass der Bewertung oftmals Erbe, Scheidung, Verkauf, steuerlicher Anlass wie Betriebsentnahme, Vermögensübersicht etc.)



Beispiel: Eine Villa in Freiburg im Breisgau wird bewertet. Es liegen keine Besonderheiten wie Nießbrauch oder Erbbaurecht vor. Der unbelastete, vorläufige Marktwert der Immobilie beträgt 2,3 Mio. Euro. Das Grundhonorar (gemäß der Honorartafel) beträgt somit 6.200 Euro zzgl. gesetzliche MwSt.


Ihr Vorteil:

+++Je höher der Marktwert ihrer Immobilie, desto günstiger ist das Honorar prozentual+++


Zuschläge:
Auf das Grundhonorar kann ein gesonderter Zuschlag von 15 bis 35 % erfolgen, wenn Besonderheiten wie z.B. Boden- und Marktwertgutachten mit Erbaurecht, Nießbrauch, unterschiedliche Stichtage, Wohnflächenbrechnug etc. vorhanden sind.

Kurzgutachten in schriftlicher Form: 1.450,-- Euro
(Nicht für Erbschaften, Finanzamt oder Gericht z.B. Grundsteuer oder bei Scheidung geeignet!)
Bieten wir idealerweise nur für Käufer einer Immobilie für eine Vermögensübersicht an, sofern kein komplettes Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten erforderlich ist.

Die Kosten für ein Marktwertgutachten hängen unter anderem vom Verkehrswert des Objektes sowie von Besonderheiten (z.B. Erbbaurechte, Nießbrauchrechte) ab, wo es Zuschläge geben kann. Unser Honorar orientiert sich auch an der Honorar-Richtlinie auf die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert (gem. § 194 BauGB) von Immobilien durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Weitere Leistungen können Sie auch hier entnehmen:

Für detaillierte Informationen können Sie unsere aktuelle Honorar-Richtlinie Grundwert runterladen:

Wichtige Hinweise:
Bei der Bewertung von mehreren Immobilien oder ab einem Marktwert von > 2,5 Mio. Euro erstellen wir Ihnen gerne nach Zusendung der Eckdaten (Lage, Grundstücksgröße, Nutz-/Wohnfäche, Alter etc.) ein schriftliches Pauschalangebot, wo alle Kosten enthalten sind. Es handelt sich jeweils um Nettohonorare. Hinzu kommen jeweils die gesetzliche MwSt. Die häufigsten Fragen unserer Kunden und unsere Antworten können Sie hier in dieser Checkliste sehen:
Fragen + Antworten

Service:
Falls Sie noch Fragen haben, so rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0761 -58 99 815. Wir bieten Ihnen gerne eine kostenfreie ERSTBERATUNG an und freuen uns auf Ihren Rückruf! Oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.


Mit freundlichen Grüßen
Sachverständiger Wolfgang Grothusmann
Wolfgang Grothusmann

Inhaber
Dipl.-Volkswirt/ Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Von der FH Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung, Mieten und Pachten





Aktuelle Bewertungen von Kunden:





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79100 Freiburg-Wiehre,
Lorettostraße 32

Ihr Sachverständiger für
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