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Marktwert Immobilie bei Erbschaft Erben und der Tod sind ein Thema, welches mit Fingerspitzengefühl zu behandeln ist. Oft ist auch ein großer Stress beim Vererben einer Immobilie verbunden. Durch das Ableben eines geliebten Menschen kommt es nicht selten vor, dass eine oder mehrere Immobilien vererbt werden. Bei vererbten Immobilien stellt sich grundsätzlich die Frage nach Verkauf, Vermietung oder eigener Nutzung durch die Erben? Unabhängig davon ist es in jedem Sinne ratsam, einen unabhängigen Immobiliengutachter für die Bewertung Ihrer Immobilie bei einer Erbschaft zu engagieren. Bei der Bewertung ihrer Immobilie durch das Finanzamt kommt es nämlich häufig vor, dass das Finanzamt ihre Immobilie zu hoch bewertet. Das passiert oftmals, da das Finanzamt auf die Besichtigung Ihrer Immobilie i. d. Regel verzichtet und somit nicht auf eventuell bestehende Mängel und/oder Besonderheiten (Hanglage des Grundstücks, starke Lärmimmissionen, Bauschäden etc.) eingehen kann. Das Gutachten des Finanzamts bildet die Grundlage für die Besteuerung Ihrer vererbten Immobilie. Durch ein Verkehrswertgutachten für Ihre geerbte Immobilie bekommen Sie einen detaillierten Eindruck über den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie, welcher oft 10-15 % oder mehr unter dem ermittelten Wert des Finanzamts liegt. Ein unabhängiger Immobiliensachverständiger kann Ihnen also helfen, viel Erbschaftssteuer einzusparen. (oftmals bis zu 5-tellige Beträge oder mehr), indem er/sie den Marktwert Ihrer Immobilie bei einer Erbschaft mit seinen Befundtatsachen bewertet. Viele wissen ebenfalls nicht, dass auch ein vorzeitiges Erbe je nach Güterstand möglich ist, um hohe Beträge an Steuern zu sparen. Wir arbeiten mit ausgewählten Steuerberatern/innen zusammen, welche ihnen die Vorteile der steuerlichen Gestaltung im Rahmen einer vorzeitigen Erbübertragung (Nießbrauch, Schenkung etc. ) aufzeigen können. Ein neutraler unabhängiger Immobiliensachverständiger mit Erfahrung bei Erbangelegenheiten kann Ihnen somit viel Geld, Zeit und Stress ersparen. Auch kann ein neutrales Verkehrswertgutachten bei einem Erbe Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Erben vorbeugen und verhindern. Meist gilt: je mehr Erben, desto höher ist die Anfälligkeit für Streitigkeiten. Bei Einigkeit der Erbengemeinschaft ist ein Verkehrswertgutachten ausreichend. Besteht allerdings eine Uneinigkeit zwischen den verschiedenen Erben, ist es sinnvoll ein Schiedsgutachten zu beauftragen (Paragraphen 315-319 BGB). Im Vorhinein einigen sich hierbei die Erben vertraglich und einvernehmlich, dass sie dieses neutrale Gutachten anerkennen. Damit können langjährige und vor allem kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Sollten sich die verstrittenen Erben trotz der kosten Ersparnis nicht auf ein Schiedsgutachten einigen, so ist ein neutrales Verkehrswertgutachten dennoch sinnvoll, um Ihre Position vor Gericht zu untermauern. Weitere wichtige Hinweise und Tipps erhalten Sie bei Stiftung Warentest unter: https://www.test.de/Immobilien-Wie-Finanzaemter-den-Verkehrswert-ermitteln-5745667-0/ Ihre Vorteile auf einen Blick: -Unser erfahrenes Immobiliengutachterteam mit öffentlich-rechtlich zertifizierten als auch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (m/w) erstellt ihnen ein Marktwertgutachten, wo Sie sich anfallende Kosten teilen können -Keine zusätzlichen Folgekosten in Form von langwierigen Prozessen unter Einschaltung von Rechtanwälten. -Keine Seite wird übervorteilt, da unsere unabhängigen Immobiliengutachter (m/w) ein neutrales Marktwertgutachten für Ihr Erbe erstellen. -Vermeidung von Stress und emotionalen Belastungen, welche durch langjährige Gerichtsprozesse und Streitigkeiten innerhalb der Familie resultieren -Einsparung von zusätzlichen Kosten (geringere Erbschaftssteuer, keine Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, Vermeidung von Mietausfällen etc.) - Durch Gespräche im Rahmen einer Mediation mit unseren Experten können oftmals strittige Punkte einvernehmlich gelöst werden, bevor es zum Anwalt oder vor Gericht geht Unser TIPP: Kontaktieren sie unser Team von unabhängigen Immobiliengutachtern E-Mail oder Telefon unter 0761-58 99 815. Wir stehen ihnen gerne für ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung. |
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